AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 1.1 – gültig ab 1. Juni 2026

Art. 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Lucky Event AG, Baslerstrasse 34, CH-5330 Bad Zurzach (nachfolgend «Lucky Event» oder «Auftragnehmer»), und deren Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Kunde»).

Die AGB gelten für alle Dienstleistungen von Lucky Event, insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung von Firmenanlässen, Kunden- und Teamevents, Mitarbeiterevents, Promotionen, Degustationen, Messeauftritten sowie damit verbundene Beratungs- und Koordinationsleistungen.

Mit der Unterzeichnung einer Offerte, einer Auftragsbestätigung oder dem Versand eines schriftlichen Auftrags (inkl. E-Mail) anerkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Abweichende AGB des Auftraggebers sind nur gültig, wenn Lucky Event diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

Art. 2 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

Angebote von Lucky Event sind unverbindlich und stellen eine Einladung zur Offertstellung dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Lucky Event oder – bei fehlender Rückmeldung innerhalb der in der Offerte genannten Frist – durch konkludentes Handeln zustande.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (inkl. E-Mail). Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Beauftragung durch Dritte: Wird der Auftrag durch eine Drittperson oder ein Unternehmen im Namen des Kunden erteilt, haftet diese Person solidarisch neben dem eigentlichen Auftraggeber für alle aus dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten.

Art. 3 Leistungsumfang

Lucky Event erbringt die in der Auftragsbestätigung definierten Leistungen. Nicht explizit aufgeführte Zusatzleistungen werden separat in Rechnung gestellt.

Lucky Event behält sich vor, einzelne Leistungen an Drittanbieter (Dienstleister, Künstler, Locations, Caterer usw.) zu delegieren. Lucky Event handelt dabei als Organisator und Koordinator. Die Haftung für Leistungen Dritter richtet sich nach Art. 8.

Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss sind schriftlich zu beantragen und werden nach Aufwand nachkalkuliert. Lucky Event ist berechtigt, solche Änderungen abzulehnen, wenn sie die Umsetzbarkeit des Events gefährden.

Art. 3a Bewilligungen und behördliche Genehmigungen

Der Auftraggeber ist alleinig und vollumfänglich verantwortlich für die rechtzeitige Einholung aller für die Planung, Bewerbung und Durchführung des Events erforderlichen behördlichen Bewilligungen, Genehmigungen und Anmeldungen. Dazu gehören insbesondere:

  • Gastgewerbebewilligungen und Ausschankrechtsbewilligungen (z.B. bei Degustationen, Apéros oder Events mit Alkoholausschank)
  • Standplatz- und Sondernutzungsgenehmigungen für Events auf öffentlichem Grund oder in Einkaufszentren
  • Lärmbewilligungen und Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen mit erhöhtem Lärmpegel
  • Lebensmittelhygienische Bewilligungen und Meldepflichten bei Promotionen und Degustationen mit Food-Sampling
  • SUISA-Meldungen bei Einsatz von Musik (Live oder Konserve)
  • Bewilligungen für Werbemassnahmen im öffentlichen Raum, auf Privatgelände Dritter oder in Einkaufszentren
  • Sicherheits- und Feuerwehrauflagen des zuständigen Veranstaltungsortes

Lucky Event informiert den Auftraggeber auf ausdrückliche Anfrage hin über erfahrungsgemäss relevante Bewilligungspflichten, übernimmt jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, da die Anforderungen je nach Kanton, Gemeinde und Veranstaltungsort variieren.

Wird ein Event aufgrund fehlender oder verspäteter Bewilligungen des Auftraggebers ganz oder teilweise untersagt oder muss er deshalb abgebrochen werden, gelten die Annullationsbedingungen gemäss Art. 5 uneingeschränkt. Lucky Event trägt in diesem Fall keine Verantwortung und schuldet keinen Schadenersatz.

Art. 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.

Zahlungsbedingungen: Rechnungen von Lucky Event sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt. Bei Projekten über CHF 10’000 ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes bei Vertragsabschluss und eine weitere Zahlung von 40 % spätestens 30 Tage vor dem Event fällig. Der Restbetrag wird nach Rechnungsstellung innerhalb von 20 Tagen beglichen.

Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug ist Lucky Event – ohne weitere Mahnung – berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu verlangen. Zusätzlich können Mahn- und Inkassokosten in Rechnung gestellt werden.

Vorbehalt Preisanpassungen: Lucky Event behält sich vor, Preise bei nachweisbaren Kostensteigerungen (z.B. Materialpreise, Dienstleisterkosten) nach schriftlicher Ankündigung anzupassen, sofern der Event mehr als 90 Tage nach Vertragsabschluss stattfindet.

Art. 5 Annullation und Rücktritt durch den Auftraggeber

5.1 Annullationsbedingungen

Die Annullation des Auftrags durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail an info@luckyevent.ch) und gilt ab dem Datum des Zugangs bei Lucky Event. Massgeblich ist der Zeitpunkt der Annullation bezogen auf das geplante Eventdatum.

Es gelten folgende Annullationsentschädigungen, berechnet auf den Gesamtkosten des Auftrags gemäss Auftragsbestätigung:

Zeitpunkt der Annullation Entschädigungssatz Basis
Bis 60 Tage vor dem Event 20 % Gesamtkosten gemäss Offerte
59 bis 14 Tage vor dem Event 50 % Gesamtkosten gemäss Offerte
13 bis 7 Tage vor dem Event 80 % Gesamtkosten gemäss Offerte
Weniger als 7 Tage vor dem Event 100 % Gesamtkosten gemäss Offerte
Künstlerverpflichtungen (jederzeit) 100 % Kosten der Künstlerverpflichtung

Unter Gesamtkosten wird der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Gesamtbetrag (exkl. MWST) verstanden, einschliesslich aller bereits beauftragten Teilleistungen.

5.2 Künstlerverpflichtungen

Kosten aus Künstlerverpflichtungen (Honorare, Reisekosten, Produktionskosten usw.) werden unabhängig vom Annullationszeitpunkt immer zu 100 % in Rechnung gestellt, sobald Lucky Event die entsprechende Verpflichtung gegenüber dem Künstler oder Agenten eingegangen ist. Lucky Event weist den Auftraggeber vor Abschluss einer Künstlerverpflichtung ausdrücklich auf diesen Umstand hin.

5.3 Behördliches Verbot

Wird ein Event aufgrund einer behördlichen Anordnung oder eines gesetzlichen Verbots untersagt, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war (z.B. pandemiebedingte Massnahmen, Sicherheitssperrungen), werden die von Lucky Event bis zum Zeitpunkt des Verbots angefallenen und nachgewiesenen Kosten (Arbeitsaufwand, gebuchte Drittleistungen, bereits bezahlte Vorleistungen) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Entschädigungstabelle gemäss Ziffer 5.1 gilt dabei als Obergrenze. Lucky Event strebt in solchen Fällen eine einvernehmliche Lösung an, insbesondere durch Verschiebung des Events auf ein alternatives Datum.

Entscheidet sich der Auftraggeber zur Annullation eines Events, obwohl die behördliche Genehmigung vorliegt und Lucky Event zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 5.1 uneingeschränkt.

5.4 Nachweis der Kosten

Lucky Event ist berechtigt und im Bestreitungsfall verpflichtet, die in Rechnung gestellten Annullationskosten mittels Belegen (Drittlieferantenrechnungen, Zeiterfassungen, Buchungsbestätigungen) nachzuweisen. Die tatsächlich verrechenbare Entschädigung ist auf die angefallenen Kosten und den entgangenen Gewinn beschränkt und überschreitet die Pauschale gemäss Tabelle nicht, sofern nicht beides nachgewiesen werden kann.

Art. 6 Rücktritt durch Lucky Event

Lucky Event ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • der Auftraggeber trotz Mahnung fällige Vorauszahlungen nicht leistet;
  • ein höheres Gewalt-Ereignis (Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie-Lockdown) die Durchführung dauerhaft verunmöglicht;
  • eine behördliche Anordnung die Durchführung untersagt;
  • der Auftraggeber falsche Angaben über Art, Zweck oder Teilnehmerzahl des Events gemacht hat;
  • die Durchführung des Events den Ruf von Lucky Event oder die Sicherheit von Teilnehmern und Dritten gefährden würde.

Bei berechtigtem Rücktritt durch Lucky Event werden bereits erbrachte Leistungen anteilsmässig verrechnet. Lucky Event schuldet keinen Schadenersatz für entgangenen Gewinn des Auftraggebers.

Art. 7 Änderung der Teilnehmerzahl

Änderungen der bestätigten Teilnehmerzahl sind Lucky Event spätestens 10 Arbeitstage vor dem Event schriftlich mitzuteilen. Reduzierungen der Teilnehmerzahl um mehr als 15 % nach Ablauf dieser Frist berechtigen Lucky Event, die Differenz anteilsmässig in Rechnung zu stellen. Erhöhungen werden nach Aufwand nachberechnet, sofern die Kapazitätsgrenzen des Veranstaltungsortes es erlauben.

Art. 8 Haftung

8.1 Haftung von Lucky Event

Lucky Event haftet für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln von Lucky Event oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden, die durch beauftragte Drittanbieter (Künstler, Caterer, Locations, Transportdienstleister usw.) verursacht werden, ist auf die Haftungsansprüche beschränkt, die Lucky Event ihrerseits gegenüber dem Drittanbieter geltend machen kann. Lucky Event tritt dem Auftraggeber entsprechende Ansprüche auf Verlangen ab.

8.2 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeitenden, Gäste oder von ihm beauftragte Dritte an Personen, Einrichtungen, Liegenschaften oder Ausrüstungsgegenständen von Lucky Event oder Drittanbietern verursachen. Dies gilt auch für Schäden durch nicht genehmigte Dekorationen, technische Eigeninstallationen oder nicht angemeldete Pyrotechnik.

Art. 9 Versicherung

Lucky Event empfiehlt dem Auftraggeber ausdrücklich, eine Event-Haftpflichtversicherung sowie, je nach Eventgrösse und -art, eine Veranstaltungsausfallversicherung abzuschliessen. Lucky Event übernimmt keine Haftung für nicht versicherte Schäden oder Ausfälle.

Lucky Event verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die eigene Tätigkeit als Eventorganisator.

Art. 10 Urheberrecht und Bildrechte

Sämtliche von Lucky Event erstellten Konzepte, Präsentationen, Planungsunterlagen und kreativen Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftragswerts im Eigentum von Lucky Event. Nach vollständiger Zahlung gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über, sofern nicht anders vereinbart.

Fotos und Videos, die Lucky Event am Event aufnimmt oder in Auftrag gibt, dürfen von Lucky Event zu Marketing- und Referenzzwecken (Website, Social Media, Drucksachen) verwendet werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die Einwilligung der abgebildeten Personen einholt.

Art. 11 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (Konzepte, Kundendaten, Preisstrukturen, interne Prozesse) vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch zu eigenen Zwecken zu verwenden. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und drei Jahre nach dessen Beendigung.

Art. 12 Datenschutz

Lucky Event verarbeitet Personendaten des Auftraggebers und dessen Ansprechpersonen im Rahmen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Die Datenschutzerklärung ist auf www.luckyevent.ch abrufbar. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit es für die Auftragsabwicklung notwendig ist.

Art. 13 Force Majeure

Lucky Event ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch Ereignisse verhindert oder wesentlich erschwert wird, die ausserhalb des Einflussbereichs von Lucky Event liegen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Krieg, Terrorismus, Pandemien und vergleichbare Ereignisse.

Lucky Event informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen eines Force-Majeure-Ereignisses und unterbreitet innert angemessener Frist einen Vorschlag zur Lösung der Situation (Verschiebung, Teilleistung, Auflösung).

Art. 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, insbesondere dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR).

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertragsverhältnis mit Lucky Event ist das Gericht am Sitz der Lucky Event AG in Bad Zurzach (Kanton Aargau) zuständig. Lucky Event ist berechtigt, auch am Domizil des Auftraggebers Klage einzureichen.

Art. 15 Salvatorische Klausel und Änderungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Lucky Event behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuell gültige Fassung ist auf www.luckyevent.ch abrufbar. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.

Rechtlicher Hinweis: Diese AGB wurden auf Basis des schweizerischen Obligationenrechts (OR) und branchenüblicher Standards für Eventagenturen in der Schweiz erstellt. Lucky Event empfiehlt, die AGB durch eine auf Vertragsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei periodisch überprüfen zu lassen.

Lucky Event AG | Baslerstrasse 34 | CH-5330 Bad Zurzach

+41 58 255 27 50 | info@luckyevent.ch | www.luckyevent.ch